Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang Informatik ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss in einem Studium der Informatik mit mindestens 180 Leistungspunkten oder ein anderer gleichwertiger Abschluss.

Es sind mindestens 18 Leistungspunkte in Mathematik und mindestens 12 Leistungspunkte in Theoretischer Informatik (insbesondere Berechenbarkeit, Komplexität, Formale Sprache, Formale Semantik und Formale Modellierung) nachzuweisen. Maximal neun Leistungspunkte in Theoretischer Informatik können im Verlauf des ersten Jahres nachgeholt werden.

Wurden im ersten berufsqulifizierenden Abschluss mindestens 180, aber weniger als 210 Leistungspunkte erreicht, sind die fehlenden 30 Leistungspunkte bis zur Anmeldung der Masterarbeit zu erbringen.

Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen.

Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen.

Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss in einem Fach, das mit Informatik verwandt ist oder in einem naturwissenschaftlichen Fach (z.B. Elektrotechnik, Mathematik oder Physik) oder in einem wirtschaftswissenschaftlichen Fach (z.B. Betriebswirtschaftslehre) können zum Masterstudiengang der Informatik zugelassen werden, wenn sie insgesamt 45 Leistungspunkte in Informatik und hiervon mindestens 12 Leistungspunkte in Theoretischer Informatik sowie 18 Leistungspunkte in Mathematik nachweisen. Die Entscheidung über die Zulassung trifft in diesen Fällen der Prüfungsausschuss. Spätestens bis zur Anmeldung der Masterarbeit müssen zusätzlich zu den Leistungspunkten, die für das Masterstudium zu erbringen sind, insgesamt 75 Leistungspunkte in Informatik nachgewiesen werden. Die studienbegleitend zu erbringenden Leistungspunkte sind bei der Zulassung als Auflage zu verhängen. Die Summe (i) der Leistungspunkte aus dem Bachelorabschluss und (ii) der für die Erreichung der Zulassung neben dem Bachelor eventuell zusätzlich erbrachten Leistungspunkte sowie (iii) der studienbegleitend im obigen Sinne als Auflage erbrachten Leistungspunkte muss 210 Leistungspunkte erreichen. Ansonsten ist die Differenz als zusätzliche Auflage bei der Zulassung zu verhängen. Überschreiten die Auflagen insgesamt 30 Leistungspunkte, so ist keine Einschreibung möglich. Der Prüfungsausschuss legt in Absprache mit der Bewerberin bzw. dem Bewerber und der beabsichtigten Spezialisierung die für die Erfüllung der Auflagen zu belegenden Module fest.

Kontakt

Fachstudienberater,
Prüfungsausschuss
Prof. Gero Mühl
Konrad-Zuse-Haus
Raum 268
Telefon: +49(0)381 - 498 7630
Email: gero.muehluni-rostockde

Studienbüro & Prüfungsamt
Frau Daubner
A.-Einstein-Str. 26
Raum 005
Telefon: +49(0)381 - 498 7005
Email: in.iefuni-rostockde