Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang Informatik ist ein Bachelorabschluss in Informatik oder ein anderer gleichwertiger Abschluss.
Für Bewerberinnen und Bewerber, die keinen dieser Abschlüsse haben, gilt die folgende Regelung:
Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss in einem Fach, das mit Informatik verwandt ist oder in einem naturwissenschaftlichen Fach (z.B. Elektrotechnik, Mathematik oder Physik) oder in einem wirtschaftswissenschaftlichen Fach (z.B. Betriebswirtschaftslehre) können zum Masterstudiengang der Informatik zugelassen werden, wenn sie insgesamt 45 Leistungspunkte in Informatik und hiervon mindestens 12 Leistungspunkte in Theoretischer Informatik sowie 18 Leistungspunkte in Mathematik nachweisen. Die Entscheidung über die Zulassung trifft in diesen Fällen der Prüfungsausschuss. Spätestens bis zur Anmeldung der Masterarbeit müssen zusätzlich zu den Leistungspunkten, die für das Masterstudium zu erbringen sind, insgesamt 75 Leistungspunkte in Informatik nachgewiesen werden. Die studienbegleitend zu erbringenden Leistungspunkte sind bei der Zulassung als Auflage zu verhängen. Die Summe (i) der Leistungspunkte aus dem Bachelorabschluss und (ii) der für die Erreichung der Zulassung neben dem Bachelor eventuell zusätzlich erbrachten Leistungspunkte sowie (iii) der studienbegleitend im obigen Sinne als Auflage erbrachten Leistungspunkte muss 210 Leistungspunkte erreichen. Ansonsten ist die Differenz als zusätzliche Auflage bei der Zulassung zu verhängen. Überschreiten die Auflagen insgesamt 30 Leistungspunkte, so ist keine Einschreibung möglich. Der Prüfungsausschuss legt in Absprache mit der Bewerberin bzw. dem Bewerber und der beabsichtigten Spezialisierung die für die Erfüllung der Auflagen zu belegenden Module fest.
Kontakt
Fachstudienberater,
Prüfungsausschuss
Prof. Gero Mühl
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Email: gero.muehluni-rostockde
Studienbüro & Prüfungsamt
Frau Daubner
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