Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang Informatik ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss einer Berufsakademie mit folgenden Voraussetzungen:

Es sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachzuweisen.

Es ist ein Abschluss in einem Studium der Informatik mit mindestens 180 Leistungspunkten oder ein gleichwertiger Abschluss nachzuweisen.

Es sind mindestens 18 Leistungspunkte in Mathematik und mindestens 12 Leistungspunkte in Theoretischer Informatik (insbesondere Berechenbarkeit, Komplexität, Formale Sprache, Formale Semantik und Formale Modellierung) nachzuweisen. Maximal neun Leistungspunkte in Theoretischer Informatik können im Verlauf des ersten Jahres nachgeholt werden.

Wurden im ersten berufsqualifizierenden Abschluss mindestens 180, aber weniger als 210 Leistungspunkte erreicht, sind die fehlenden 30 Leistungspunkte bis zur Anmeldung der Masterarbeit zu erbringen.

Kontakt

Fachstudienberater,
Prüfungsausschuss
Prof. Gero Mühl
Konrad-Zuse-Haus
Raum 268
Telefon: +49(0)381 - 498 7630
Email: gero.muehluni-rostockde

Studienbüro & Prüfungsamt
Frau Zorn
A.-Einstein-Str. 26
Raum 006
Telefon: +49(0)381 - 498 7006
Email: in.iefuni-rostockde